21. 12. 2023

Start-up Transfer.NRW: Förderung für Hochschul-Start-ups

Mit dem Förderwettbewerb „Start-up Transfer.NRW“ unterstützen die Landesregierung und die EU Gründungswillige aus Wissenschaft und Forschung bei der Vorbereitung einer Unternehmensgründung. Ziel ist, das große Ausgründungspotenzial der Hochschulen zu heben und innovative Produkte und Dienstleistungen erfolgversprechend umzusetzen. Bis zum 31. Januar 2024 können sich Gründer:innen und Gründungsteams aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen bewerben.

Voraussetzung für die Förderung von bis zu 270.000 Euro für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren sind ein Sitz oder eine Niederlassung in NRW. Gefördert werden die am Markt orientierte Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen und Know-how zu Produkten, Dienstleistungen und Verfahren, die Vorbereitung einer Unternehmensgründung und die projektbegleitende Beratung durch einen erfahrenen Coach.

Die jeweilige Hochschule oder Forschungseinrichtung stellt den Antrag bei der Innovationsförderagentur NRW. Die Unternehmensgründung soll im Laufe des Projektes erfolgen; die Gründung selbst wird nicht gefördert.

Die Ausschreibung ist eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der europäischen Regionalförderung.

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