Im Rahmen des Sonderprogramms muh[sic] der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert der Musikfonds im Jahr 2023 aktuelle Musikprojekte in ländlichen Regionen Deutschlands. Vom 20. März bis 2. April 2023 können nicht kommerziell orientierte Kultur-Akteur:innen aus dem ländlichen Raum ihre Projektskizzen einreichen.
muh[sic] verfolgt das Ziel, abseits der Kulturmetropolen ein vielfältiges musikalisches Angebot ungewohnter, experimenteller und genreübergreifender Musik zu ermöglichen. Zu diesem Zweck werden regionale Initiativen und lokal ansässige Künstler:innen verortet und verstärkt in ihrer Arbeit unterstützt, beispielsweise durch eine bessere Vernetzung untereinander und mit der Landbevölkerung. Strukturell in der Region gut verankerte Akteur:innen werden dabei unterstützt, gezielte Vermittlungsmaßnahmen und innovative Präsentationsformate aktueller Musik und transdisziplinärer Klangkunst umzusetzen. Partnerschaften zwischen lokalen, kommunalen und künstlerischen Akteur:innen sollen initiiert oder modellhaft fortgeführt werden.
Gefördert werden Projekte mit einer experimentellen, zeitgenössischen und nicht-kommerziellen Zielsetzung im Sinne der Fördergrundsätze des Musikfonds. Damit sollen die Produktion und die Präsentation, die Vermittlung und die Rezeption aktueller Musikformate in ländlichen Regionen unterstützt werden. Beantragt werden können Fördersummen zwischen 15.000 und 25.000 Euro. Die Förderung setzt eine Eigenleistung von mindestens 25 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben voraus.