24. 1. 2024

Kunstfonds für Plattformen und bildende Künstler:innen

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Die Stiftung Kunstfonds hat derzeit vier Förderprogramme ausgeschrieben: Kunstvermittelnde Akteur:innen können bis zu 80.000 Euro an Förderung erhalten, freiberuflich bildende Künstler:innen bis zu 18.000 bzw. 30.000 Euro.

Das KUNSTFONDS_SoloProjekt fördert innovative, experimentelle Prozesse und Produktionen. Die Fördervorhaben müssen von bundesweiter, überregionaler Bedeutung und hoher künstlerischer Relevanz sein und in Deutschland durchgeführt werden. Bewerber:innen können mit maximal 30.000 Euro und mindestens 5.000 Euro bei einem Eigenanteil von zehn Prozent gefördert werden.

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Im Kunstfonds_Stipendium sollen die konzentrierte künstlerische Arbeit sowie neue Ideen als nachhaltige Basis für das zukünftige freiberufliche Schaffen gefördert werden. Stipendiat:innen erhalten über sechs Monate eine Förderung von 18.000 Euro.

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Das Programm KUNSTFONDS_Publikation fördert mit maximal 18.000 Euro bei mindestens zehn Prozent Eigenanteil analoge und digitale Einzelpublikationen bildender Künstler:innen oder Künstler:innen-Duos, die den Zuschuss selbst und nur für das eigene Werk beantragen.

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Antragsberechtigt für diese drei Förderprogramme sind bildende Künstler:innen, Künstler:innen-Duos sowie Mitglieder der VG Bild-Kunst Berufsgruppe I, die seit mindestens fünf Jahren hauptberuflich als freischaffende bildende Künstler:innen tätig sind. Die Antragsfrist endet am 15. Februar 2024.

Das Programm Kunstfonds_Plattformen fördert Einrichtungen und Orte, die zeitgenössische bildende Kunst präsentieren, vermitteln und somit am aktuellen Diskurs teilnehmen. Gefördert werden umfassende Projektvorhaben, darunter Ausstellungen, Symposien, Konferenzen oder alternative Formate. Die beim Kunstfonds beantragte Fördersumme soll mindestens 50 Prozent der Gesamtprojektkosten betragen. Insgesamt dürfen die Gesamtprojektkosten 160.000 Euro nicht übersteigen. Der erforderliche Eigenanteil beträgt mindestens 20 Prozent.

Kunstvermittelnde Akteur:innen können sich bis zum 31. Januar 2024 bewerben. Mehr Infos dazu gibt es hier

Die Programme werden finanziert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit Mitteln des Deutschen Bundestags.

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