7. 5. 2024

Förderung für junge Musikunternehmen

Grafik der Musikförderung von popNRW

popNRW möchte mit zwei Fördermodulen neue Wege zur Stärkung des Musikstandorts NRW aufzeigen und die Infrastrukturentwicklung unterstützen. Sie richten sich explizit an junge Musik-Businesses, die mit Künstler:innen aus NRW zusammenarbeiten. Interessierte können sich bis zum 20. Mai 2024 für die diesjährige Ausschreibung bewerben.

Im Modul 1, der Anschubfinanzierung, können bis zu 10.000 Euro für ein Starter- oder Aufbau-Paket beantragt werden, die z.B. für strukturelle Kosten, rechtliche Beratung, Coaching, Nachhaltigkeitskonzepte, Personalkosten und Marketing eingesetzt werden können.
Das Modul 2 fördert die Zusammenarbeit von Business-Partner:innen in und mit NRW und möchte bereits in NRW ansässige Unternehmen motivieren, mit Newcomer:innen und erfolgversprechenden Acts aus NRW zu arbeiten. Es können bis zu 5.000 Euro für eine Maßnahme beantragt werden.

Die Vorhaben müssen bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Diese Module und popNRW werden vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW gefördert.

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