25. 5. 2023
creative.talk

Dr. Philipp Klages
Innovationsförderagentur NRW

Porträt von Dr. Philipp Klages

Der neue Innovationswettbewerb NEXT.IN.NRW ist gestartet, für den das Land und die EU Fördermittel in Höhe von rund 104 Mio. Euro zur Verfügung stellen. Gesucht werden innovative Ideen, Dienstleistungen und Produkte aus den Bereichen Kultur, Medien, Kreativwirtschaft, KI und IKT. Die erste von insgesamt drei Einreichungsrunden endet am 1. September 2023. Umgesetzt wird NEXT.IN.NRW von der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) unter dem Dach des Projektträgers Jülich. Dr. Philipp Klages ist seit 2016 wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Projektträger Jülich im Geschäftsbereich Technologische und Regionale Innovationen (TRI). Im Fachbereich TRI 4 („Life Sciences, Medien und Gesellschaft“) ist er für die Themenbereiche Medien, Kultur und Gesellschaft zuständig. Zusammen mit seinem Kollegen, Herrn Dr. Andreas Janssen, koordiniert er den Innovationswettbewerb NEXT.IN.NRW. Dabei unterstützt und berät er Förderinteressierte aus der Kultur, den Medien und der Kreativwirtschaft im gesamten Prozess der Projektförderung: von der Idee über den Förderantrag und die laufende Begleitung bis hin zum Projektabschluss. Im creative.talk gibt er erste Infos zu den Rahmenbedingungen des Wettbewerbs. Darüber hinaus veranstalten wir gemeinsam mit der Innovationsförderagentur NRW am 20. Juni 2023 eine Online-Infoveranstaltung, bei der Herr Klages NEXT.IN.NRW vorstellt und individuelle Fragen beantwortet.

NEXT.IN.NRW ist einer von sechs neuen Innovationswettbewerben des Landes Nordrhein-Westfalen. Welches übergeordnete Ziel verfolgen die Wettbewerbe und speziell der für die Bereiche Kultur, Medien und Kreativwirtschaft?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können neue, innovative, nachhaltige und marktfähige Produkte, Dienstleistungen und Verfahren oft nur in Kooperation mit anderen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen entwickeln. Übergeordnetes Ziel der sechs Innovationswettbewerbe ist es daher, eine gemeinsame Wissensgenerierung in Gang zu setzen und innovative Ideen und Projekte so weit zu entwickeln, dass daraus Dienstleistungen und Produkte entstehen können, die nach der Förderung bereit für die Markteinführung sind. Dadurch sollen Folgeinvestitionen und weitere Forschungsaktivitäten, insbesondere von KMU, angeregt werden.

Der Innovationswettbewerb NEXT.IN.NRW richtet sich an Akteur:innen aus Kultur, Medien, Kreativwirtschaft, Künstlicher Intelligenz sowie Informations- und Kommunikationstechnologien. Sein Ziel ist die Stärkung des wirtschaftlichen Anwendungspotenzials und der Wettbewerbsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Wirtschaft und Wissenschaft. Dabei geht es insbesondere darum, innovative Dienstleistungen/Prozesse oder Prototypen zu entwickeln und Technologien und Mechanismen aus den eigenen Bereichen in andere Branchen und Märkte zu integrieren. So können Kultur, Medien und Kreativwirtschaft Innovationstreiber und Impulsgeber für andere Branchen sein.

NEXT.IN.NRW ist der Nachfolger des Förderwettbewerbs CreateMedia.NRW. Was hat sich im Vergleich zur vorigen Ausschreibung verändert?

Der Innovationswettbewerb NEXT.IN.NRW ist aus den früheren Leitmarktwettbewerben „IKT.NRW“ und „CreateMedia.NRW“ hervorgegangen. Zudem gibt es nun anstelle der damaligen vier für den Leitmarkt „CreateMedia.NRW“ geltenden thematischen Themenschwerpunkte drei übergeordnete Themenbereiche. Diese sind „Kultur, Medien und Kreativwirtschaft“, „Künstliche Intelligenz“ und „Informations- und Kommunikationstechnologien und Cybersicherheit in der Wirtschaft“. Fachlich bin ich für den Themenbereich „Kultur, Medien und Kreativwirtschaft“ zuständig, während mein Kollege, Herr Dr. Andreas Janssen, Förderinteressierte in den Themenbereichen „Künstliche Intelligenz“ und „Informations- und Kommunikationstechnologien und Cybersicherheit in der Wirtschaft“ berät.

Auf welche Art von Projekten aus der Kultur, Medien- und Kreativwirtschaft zielt der Wettbewerb konkret ab?

Konkret sind innovative Vorhaben aus dem gesamten Themenspektrum von Kultur, Kreativwirtschaft und Medien, die der Erreichung der oben genannten Zielsetzung dienen, förderfähig. Dazu gehören beispielsweise

  • Disziplinübergreifende Vorhaben unter Beteiligung der Kultur, Medien oder Kreativwirtschaft (Cross-Innovation)
  • Implementierung kreativwirtschaftlicher Methoden in andere Branchenund Märkte
  • Innovative kulturelle und kreativwirtschaftliche Produktionen und Dienstleistungen zur Erreichung der Klimaneutralität
  • Innovative künstlerische oder kulturelle Dienstleistungen oder Produktionen zur Stadt-, Quartiers- und Mobilitätsentwicklung
  • Innovative digitale Technologien und Tools für die Kultur und Kulturproduktion
  • Innovationen zur Entwicklung und zu Anwendungen in digitalen, interaktiven Umgebungen (etwa Metaversum, AR, VR, MR)
  • Projekte zur Erprobung innovativer kultur- und kreativwirtschaftlicher Wertschöpfungsprozesse (z. B. Fab- und Livinglabs, Hacker- und Maker Spaces)
  • Innovative Anwendungsmöglichkeiten von KI, Robotik, Beta-Testing,Rapid Prototyping oder Blockchain durch Kultur, Kreativwirtschaft und Medien
  • Vorhaben, die Technologien und Mechanismen aus dem Games-Bereich in andere Branchen und Märkte implementieren (Gamification)

An wen richtet sich die Ausschreibung? Müssen die Bewerber:innen bestimmte Voraussetzungen erfüllen?

Antragsberechtigt sind KMU, Großunternehmen in Zusammenarbeit mit KMU, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz oder Niederlassung in NRW oder mit Sitz oder Niederlassung in der EU, wenn das Vorhaben vorwiegend in NRW durchgeführt und verwertet wird.

Es sind nur Verbundvorhaben zugelassen. Bei mindestens einem Teilnahmeberechtigten muss es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen handeln. Zudem ist es wichtig, das eigene Projekt innerhalb von einem Zeitraum von 36 Monaten durchführen zu können. Die Phase der kommerziellen Verwertung darf nicht in diesem Zeitraum liegen.

Dürfen auch Gründer:innen sich bewerben?

Nein, Gründer:innen werden leider nicht zum Wettbewerb zugelassen. Für sie gibt es jedoch andere interessante Fördermöglichkeiten, wie etwa „Grüne Gründungen.NRW“ für umweltorientierte Start-ups, „Start-up Transfer.NRW“ für Ausgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen oder das „Gründerstipendium NRW“, bei dem das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen innovative Geschäftsideen mit 1.000 Euro pro Monat für ein Jahr als Stipendium gepaart mit individuellen Coachings unterstützt.

Wie muss die Projektskizze aussehen, damit sie die Gutachter:innen überzeugt? Nach welchen Kriterien werden die Projekte bewertet?

Um die Vergleichbarkeit der Wettbewerbsbeiträge sicherzustellen, müssen die online bereitgestellten Skizzenunterlagen obligatorisch verwendet werden. Formlose Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Welche Auswahlkriterien zugrundegelegt werden, erfährt man in der Förderbekanntmachung unter dem Punkt „Auswahlkriterien“. Hier ist für jede:n Bewerber:in transparent ersichtlich, worauf es für ein hohes Scoring bei der Projektauswahl ankommt. Dazu zählen zum Beispiel Aspekte wie der „Konzeptionelle Ansatz“, das innovative und wirtschaftliche Potenzial des Vorhabens, die „Qualität und Plausibilität der Umsetzungsstrategie“ oder die „Angemessenheit der eingesetzten Mittel“ zur Projektumsetzung. Die Auswahlkriterien sind zu 80 Prozent für alle Innovationswettbewerbe gleich und zu 20 Prozent aufrufspezifisch für den Wettbewerb „NEXT.IN.NRW“ je nach gewähltem Themenbereich (1. „Kultur, Medien und Kreativwirtschaft“ ODER 2. „Künstliche Intelligenz“ ODER 3. „IKT & Cybersicherheit in der Wirtschaft“).

Wie viele Mittel sind für den aktuellen Aufruf vorgesehen, und mit welchen Förderquoten können die Bewerber:innen rechnen?

Insgesamt stehen für den Wettbewerb rund 104 Mio. Euro (EU-Mittel aus dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie Landesmittel) aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 zur Verfügung.

Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der antragstellenden Institution, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab und bewegt sich zwischen 50 Prozent und 90 Prozent.

Das Erreichen der Förderhöchstsätze ist bei Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen an das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 25 Abs. 6 AGVO gebunden. So gibt es etwa unterschiedliche Förderkategorien (z. B. industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung usw.) mit jeweils verschiedenen Höchstsätzen. Wir empfehlen, die Bestimmungen in der FEI-Richtlinie nachzulesen, die auf der IN.NRW-Website zum Download bereitsteht (s. 6.6 FEI-Richtlinie). Zusätzliche Erläuterungen zu den Kategorien finden sich auch in den FAQ zu NEXT.IN.NRW.

Wenn sich Kreativschaffende nach diesem Interview mit ihrem Projektvorhaben angesprochen fühlen, wie sollten sie am besten vorgehen?

Die Bewerber:innen sollten sich folgende Fragen stellen: Worin besteht meine Innovation? Was ist mein konkretes Projektvorhaben? Welche Aufgabe haben meine Verbundpartner:innen? Wer sind meine Zielgruppen? Und welche Märkte sollen nach Projektende erschlossen werden? Wenn man diese Fragen klar beantworten kann, ist man auf einem guten Weg. Sinnvoll ist es außerdem, sich zunächst auf der Webseite des Wettbewerbs „NEXT.IN.NRW“ detailliert über die Inhalte und Rahmenbedingungen (u. a. Förderbekanntmachung, FAQ, FEI-Richtlinie, Bewerbungsunterlagen) zu informieren und zum Beispiel die digitale Infoveranstaltung von creative.nrw am 20. Juni 2023 zu besuchen. In einem zweiten Schritt kann man dann gerne das Beratungsgespräch suchen. Am besten schickt man dazu eine kurze Anfrage per E-Mail an next.in.nrw@fz-juelich.de oder wendet sich telefonisch an mich: 02461/ 61-6522.

Mehr Infos zu NEXT.IN.NRW

Zur Anmeldung Infoveranstaltung, 20.6.