3. 6. 2024

Go-to-Market Gutschein

Der Weg von der Idee bis zum fertigen Produkt kostet junge Unternehmen viel Zeit und Geld. Land und EU fördern junge Gründungsteams deshalb mit einem neuen Angebot bei der Entwicklung digitaler und nachhaltiger Produkte mit Go-to-Market Gutscheinen.

Mit dem Go-to-Market Gutschein erhalten Gründer:innen aus Nordrhein-Westfalen Unterstützung dabei, digitale Prototypen zu entwickeln und unter realen Marktbedingungen zu testen. Neben Dienstleistungen, die direkt mit der Entwicklung von Prototypen verbunden sind, werden auch die Anschaffung von Vorprodukten einschließlich Lizenzgebühren sowie Coachings und Mentorings in Gesamthöhe von bis zu 50.000 Euro gefördert. Die Mittel dafür stammen aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie der Ko-Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Projektanträge werden nach Eingang chronologisch bearbeitet und können zunächst bis zum 31. Oktober 2026 bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) abgegeben werden.

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