11. 6. 2026

Neuer IGP Call: Gemeinschaftlich entwickelte Innovationen gesucht

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Das Bundeswirtschaftsministerium ermöglicht mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) die Realisierung vielversprechender nichttechnischer Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Der aktuelle Call adressiert gemeinschaftlich entwickelte Innovationsprojekte von mindestens zwei Unternehmen. Dazu gehören insbesondere Cross-Innovationen beispielsweise zwischen Kreativwirtschaft und mittelständischen Industriebetrieben. Die Deadline zum Einreichen der Teilnahmeanträge endet am 20. August 2026.

Gefördert werden können Projekte, die den allgemeinen Kriterien der IGP-Förderrichtlinie genügen und zudem

  • mit gemeinsamen Anstrengungen der unternehmerischen Partner:innen auf innovative Verbesserungen zielen und
  • marktorientierte Innovationen entwickeln, die Vorteile gegenüber bestehenden Lösungen versprechen.

Solche Cross-Innovationen können neue Organisationsdesigns, Services oder digitale Anwendungen sein, die branchen- oder disziplinübergreifend entwickelt werden. Auch unternehmerische Kooperation aus eng verwandten Branchen und Disziplinen sind zugelassen, wenn der innovative Mehrwert der Zusammenarbeit deutlich wird.

Bei den vom IGP unterstützten Innovationsprojekten können neue Technologien zwar eine Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend; wichtig ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung. Damit eröffnet das IGP einer großen Bandbreite an neuen Ideen in verschiedenen Zukunftsfeldern Realisierungschancen. Möglich sind unter anderem kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationsmodelle von Social Start-ups, neue Plattformformate und viele weitere Innovationen. Einen konkreten Einblick in geförderte IGP-Projekte gewähren einige exemplarisch aufgeführte Beispiele.

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