Die ersten rein KI-generierten Songs haben bereits die Charts erobert; bei Amazon soll es tausende KI-generierte Bücher geben. Kann künstliche Intelligenz „Urheber“ sein?
Künstliche Intelligenz kann keine Urheberin oder Urheber sein, und die Produkte, die diese Modelle oder Anwendungen produzieren, sind keine Werke oder Leistungen oder Aufführungen, sondern Produkte oder Ergebnisse. Das Urheberrechtsgesetz enthält eine Definition zum Begriff „Werk“. Demnach gelten ausschließlich „persönliche geistige Schöpfungen“ als urheberrechtlich geschützte Werke. KI-Modelle können übrigens auch nicht denken oder fühlen – auch wenn sie dies behaupten!
Die GEMA hat gerade im Rechtsstreit mit SUNO über die unlizenzierte Nutzung von Musikstücken einen Erfolg erzielt; der Carlsen Verlag klagt aktuell gegen OpenAI aus ähnlichem Grund. Wie wichtig sind solche Prozesse, und welche Signalwirkung geht davon aus?
Beide GEMA-Klagen und die zwei der Publikumsverlage – im Falle Carlsen hat der Verlag zusammen mit dem Autor Marc-Uwe Kling und der Illustratorin Astrid Henn Klage eingereicht – sind hervorragende Aktionen, die das illegale Vorgehen der KI-Tech-Firmen deutlich machen. Bei den Klagen zu Musik und Komposition hat das ja sogar schon das Gericht in der ersten Instanz bestätigt. Wir freuen uns jeden Tag über die klugen und fähigen Richterinnen am Landgericht München I. Der Instanzenweg ist allerdings langwierig, deshalb benötigen wir früher gesetzliche Maßnahmen in Berlin und Brüssel. Aber gerade diese Klagen brauchen wir für unsere politische Arbeit, denn es ist so offensichtlich, warum Kling sagt: „Das NEINhorn sagt Nein“ – das leuchtet auch denjenigen in der Politik ein, die sich damit bisher nicht oder nur am Rande beschäftigt haben.
Inwiefern kann „Europas Kampf ums Urheberrecht die Kreativwirtschaft retten“, wie die Ankündigung zum Panel von creative.nrw bei der re:publica in Düsseldorf verspricht?
Das geistige Eigentum ist die Grundlage der gesamten Kultur-, Kreativ- und Medienwirtschaft. Und allein die Kultur- und Kreativwirtschaft (KKI) beschäftigt über 8 Millionen Menschen und hat einen Anteil von 3,95 % an der Wertschöpfung der EU (457 Mrd. EUR), so die Europäische Kommission im vergangenen Jahr, die die Branche auch als einen „Motor des Wirtschaftswachstums“ und einen „Katalysator für Innovation und Nachhaltigkeit“ bezeichnet. Diese Branche ist nachhaltig bedroht, wenn ihre Basis, eben das Urheberrecht, andauernd missachtet wird. Das Europäische Parlament ist auf dem richtigen Weg, fordert Regulierung, Transparenz, einen funktionierenden Lizenzmarkt und vor allem auch Vergütung. Jetzt müssen nur noch die Europäische Kommission und die Nationalstaaten folgen. Einige, wie Dänemark, sind da sehr viel weiter vorne als Deutschland, aber hier wacht man auch gerade auf.
Das Urheberrecht wurde in einer Zeit entwickelt, in der die Möglichkeiten von KI undenkbar waren. Wie kann es an diese neue Zeit angepasst werden?
Das Urheberrecht kann und muss grundsätzlich so bleiben, wie es ist. Es muss an ein paar Stellen angepasst werden – und das ist keine Hexerei, man muss es nur wollen. Es ist aber so, dass der Schutz menschlicher Kreativität im KI-Zeitalter eine integrierte, rechtsgebietsübergreifende Strategie erfordert und nicht im Urheberrecht allein erschöpfend geregelt werden kann. Es handelt sich um Themen wie: Schutzfähigkeit von KI-Output, Medienrecht, Persönlichkeitsrecht, Datenschutz, Arbeitsrecht, Online-Plattformregulierung, KI-Verordnung sowie Kartellrecht.
Die EU hat gerade eine Konsultation über eine geplante KI-Strategie für den europäischen Kultur- und Kreativsektor gestartet. Darin bekennt sie sich explizit zur Unterstützung für „echtes menschliches Schaffen und Schutz der Rechte von Urhebern“. Die Strategie soll auf drei Säulen basieren. Eine lautet: „Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit durch Zusammenarbeit zwischen den Kultur- und Kreativbranchen und europäischen KI-Entwicklern“ Wie könnte eine solche Zusammenarbeit aussehen?
Die Initiative Urheberrecht (IU), die die Interessen von rund 140.000 Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen vertritt, hat die Gelegenheit sehr begrüßt, sich an dieser Konsultation (Call for Evidence) zu beteiligen. Die IU hat ihre Forderungen aufgelistet, auch die sektoralen Auswirkungen von KI auf Kultur- und Kreativschaffende beschrieben und die Vielzahl an weiteren betroffenen Rechtsbereichen aufgelistet und erläutert – siehe oben. Hier geht es zur ausführlichen Stellungnahme.
Es ist zu begrüßen, dass die Kommission sich nun deutlicher zur Unterstützung von „echtem menschlichen Schaffen“ und dem „Schutz der Rechte von Urhebern“ äußert. Hoffentlich handelt sie auch danach. Zur Säule „Zusammenarbeit unserer Branche mit europäischen KI-Entwicklern“ kann ich nur trocken sagen: Da gibt es nicht viele Probleme. Wir arbeiten gerade an einem Papier, das belegt, dass unsere Forderungen nur einen Bruchteil der KI-Entwicklungen und Modelle betreffen. Und selbst die, die mit Werken und Leistungen arbeiten, die urheberrechtlich geschützt sind, können doch fragen – und dann Lizenzverträge abschließen. So macht man es eigentlich schon immer, und die Märkte funktionieren doch.
Wie optimistisch sind Sie, dass sich die europäischen Urheber:innen mit ihren Anliegen gegenüber den Tech-Giganten aus China und den USA durchsetzen können?
Es sind nicht nur die Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen, die gerade ums Überleben kämpfen, es sind ganze Branchen bzw. Teilbranchen. Bundestag und Ministerien, aber auch die Länder, müssen begreifen, was gerade auf dem Spiel steht – und die Nutznießer:innen sind vor allem nicht-europäische Unternehmen. Hier muss ich auch darauf hinweisen, dass unsere Branchen einen Doppelcharakter haben, d.h. neben der wirtschaftlichen Relevanz sorgen wir für kulturelle Vielfalt, Demokratie, Meinungsvielfalt etc.
Helfen würde uns, wenn man endlich erkennen würde, welchen Einfluss die Lobbyisten der Big Tech haben (in Brüssel sind die Digital-Lobbyisten nachgewiesen die Nummer 1!), auch in deutschen wirtschaftlichen Zusammenschlüssen sind immer mehr nicht-europäische Unternehmen präsent.
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